Unter kritischen Infrastrukturen (KRITIS) versteht man Anlagen, Systeme oder ein Teil davon, die von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, des Gesundheitswesens, der öffentlichen Sicherheit und des wirtschaftlichen oder sozialen Wohlergehens der Bevölkerung sind und deren Störung oder Zerstörung erhebliche Auswirkungen auf unsere Gesellschaft haben kann.
Mit dem IT-Sicherheitsgesetz werden nicht nur Betreiber von kritischen Infrastrukturen nach der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz, BSI-Kritisverordnung zur Umsetzung bestimmter Maßnahmen verpflichtet, sondern auch sogenannte „Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse“ werden zu einer Selbsterklärung zur IT-Sicherheit verpflichtet.
Wir unterstützen seit Jahren Betreiber kritischer Infrastrukturen und KRITIS-nahe Unternehmen bei der Umsetzung von Anforderungen an die Informationssicherheit. Benötigen Sie Unterstützung oder eine generelle Beratung zum Thema KRITIS kontaktieren Sie uns gerne. Auf Wunsch senden wir Ihnen vorab auch gerne eine Referenzliste unserer bisherigen KRITIS-Projekte.