Hinweisgeberschutz

 

Keinen Bock auf Hinweisgeber? 

Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Dass bedeutet, dass Unternehmen ab 250 Mitarbeiter unverzüglich und Unternehmen mit 50 - 249 Mitarbeitern bis zum 17.12.2023 eine interne Meldestelle für Hinweise durch Hinweisgeber einrichten müssen. Aber keine Panik - wir haben einen Plan für Sie.


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